Was ist eine Rettungsgasse?
Die Rettungsgasse ist eine frei bleibende Fahrgasse zwischen
Fahrstreifen einer Autobahn oder Autostraße. Sie soll das schnellere
Vorwärtskommen von Einsatzfahrzeugen bei einem Stau ermöglichen.
Ab wann gilt das Gesetz zur Bildung einer Rettungsgasse?
Geregelt ist die Rettungsgasse in § 46 Abs 6 der StVO. Die
Bestimmung zur Rettungsgasse treten mit 1.1.2012 in Kraft. Es gibt
keine Übergangsfristen oder Toleranzzeiträume.
In welchen anderen Ländern gibt es die Rettungsgasse
noch?
Gesetzlich vorgeschrieben ist dieses Verhalten in Deutschland und
Tschechien. Die Schweiz, und Slowenien empfehlen die freiwillige
Bildung von Rettungsgassen.
Auf welchen Straßen muss eine Rettungsgasse gebildet
werden?
Auf (mit blauen Hinweistafeln gekennzeichneten)
Autobahnen und Autostraßen mit mehr als einem Fahrstreifen für die
betreffende Fahrtrichtung. Da Schnellstraßen entweder als Autobahn
oder als Autostraße beschildert sind muss auch dort die
Rettungsgasse gebildet werden.
Kann man bestraft werden, wenn keine Rettungsgasse
gebildet wird?
Wer nicht mitmacht und dabei ein Einsatzfahrzeug oder ein Fahrzeug
des Straßendienstes oder des Pannendienstes behindert, muss mit
einer Strafe zwischen € 72 und € 2.180 rechnen. Ohne Behinderung
eines solchen Fahrzeuges gilt ein Strafrahmen bis € 726.
Wie funktioniert die Bildung einer Rettungsgasse
genau?
Bei Stocken des Verkehrs müssen die Fahrzeuge, die den ganz linken
Fahrstreifen befahren, nach links und alle anderen nach rechts
fahren, um dazwischen eine Fahrgasse zu bilden, damit
Einsatzfahrzeuge problemlos durchfahren können. Dabei sollte man
darauf achten, dass die Fahrzeuge nicht schräg, sondern in
Fahrtrichtung zum Stillstand kommen (das ist vor allem bei längeren
Fahrzeugen und Gespannen wichtig, die, wenn sie schräg stehen,
weitere Behinderungen verursachen können). Ein Einsatzfahrzeug
sollte bei dieser Fahrgasse durchgehend eine Mindestbreite von 3,5m
vorfinden.
In welcher Situation ist die Rettungsgasse zu bilden?
Die Rettungsgasse muss schon bei Entstehen eines
Staus gebildet werden, nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug
wahrgenommen wird. Aus welchem Grund der Stau entstanden ist, hat im
Übrigen keine Bedeutung. Die Rettungsgasse ist daher auch beim
„täglichen Überlastungsstau“ auf Stadtautobahnen zu bilden.
Ab welchen Zeitpunkt muss daher eine Rettungsgasse
gebildet werden?
Wenn damit zu rechnen ist, dass sich ein
Staustillstand oder zumindest Schritttempo ergeben wird, müssen die
Fahrzeuge die Rettungsgasse bilden.
Wenn sich nach einer Stockung der Stau langsam weiter
bewegt – muss man dann die Rettungsgasse beibehalten oder muss man
sich wieder in den normalen Fahrstreifen einordnen? Wie lange muss
also die Rettungsgasse aufrechterhalten werden?
Die Rettungsgasse darf aufgelöst werden, wenn klar
absehbar ist, dass es sich die Kolonne zügig weiter bewegt und es
nicht gleich wieder zu einem völligen Stillstand oder Fahren mit
Schritttempo kommen wird.
Darf man bei einer Rettungsgasse auch den
Fahrstreifen wechseln und dabei die Rettungsgasse queren?
Ein Fahrstreifenwechsel über die Rettungsgasse ist nur zulässig,
wenn man sich sicher auf der anderen Seite einordnen kann.
Partnerschaft zwischen den Fahrzeuglenkern ist gefragt!
Wie muss man sich verhalten, wenn man sich einem Stau
annähert?
Schon bei Annäherung an einen Stau sollte man beginnen, die
Rettungsgasse zu bilden.
Darf der Pannenstreifen mitbenützt werden?
Der Pannenstreifen darf mitbenützt werden, soweit dies notwendig
ist, um eine ausreichend breite Rettungsgasse zu bilden. Prinzipiell
ist aber der Zweck des Pannenstreifens zu beachten, nämlich
Notabstellfläche für defekte Fahrzeuge und Zufahrtmöglichkeit zur
Autobahn zB bei Notauffahrten udgl. sicherstellen.
Wie verhält man sich auf mehrstreifigen Autostraßen,
wo es keinen Pannenstreifen gibt?
Man hat so weit als notwendig auseinander zu fahren, um die
Rettungsgasse zu bilden. Das Bankett sollte man aber nur im Notfall
(also bei konkreter Annäherung eines Einsatzfahrzeuges) und nur mit
Schrittgeschwindigkeit befahren.
Darf oder muss die Randlinie links neben der
Mitteltrennung zwischen den Richtungsfahrbahnen überfahren werden?
Ja.
Muss oder darf man bei einer dreistreifigen Autobahn
die Leitlinie rechts vom mittleren Fahrstreifen überfahren?
Alle Fahrzeuge, die den ganz linken Fahrstreifen befahren, müssen so
weit nach links wie notwendig und alle anderen so weit nach rechts
wie notwendig fahren, um eine freie Rettungsgasse zu bilden. Dabei
ist es auch zulässig zum Teil den benachbarten Fahr- oder
Pannenstreifen mit zu benützen.
Wie verhält man sich richtig bei einer
Fahrstreifenreduktion (z. B. bei einer Autostraße mit
„2+1-Querschnitt“, also wenn sich eine mehrstreifige
Richtungsfahrbahn auf einen Fahrstreifen verengt?
Man muss sich so aufstellen, dass ein Einsatzfahrzeug gefahrlos in
die Engstelle einfahren bzw. diese wieder unbehindert verlassen
kann.
Darf bzw. muss – abgesehen vom Pannenstreifen – auch
ein Beschleunigungs- bzw Verzögerungsstreifen mitbenützt werden?
Der Beschleunigungs- bzw Verzögerungsstreifen darf nur soweit
mitbenützt werden, als das notwendig ist, um eine ausreichend breite
Rettungsgasse zu bilden. Er ist allerdings sofort freizumachen, wenn
sich dort ein Einsatz- oder Straßendienstfahrzeug nähert.
Müssen Motorräder sich auch an der Bildung der
Rettungsgasse beteiligen? Dürfen sie sich dazu auch nebeneinander
aufstellen?
Ja, denn auch sie dürfen die Rettungsgasse nicht befahren.
Nebeneinander aufstellen ist zwar nicht ausdrücklich erlaubt, wird
aber wohl kaum beanstandet werden.
Bei Teilungen einer Autobahn oder Verschmelzung
zweier Richtungsfahrbahnen: Wie ist hier die Rettungsgasse zu
bilden?
So dass ein eventuelles Einsatzfahrzeuge die Richtung der
Weiterfahrt frei wählen kann und nicht behindert wird.
Welchen Abstand muss ich zum Vordermann einhalten,
wenn sich der Verkehr verlangsamt?
Beim Stillstand so viel, dass man im Bedarfsfall noch nach links
oder rechts manövrieren kann, also mindestens eine halbe
Fahrzeuglänge. Beim Fahren zumindest den „1-Sekunden-Abstand“.
Was gilt, wenn man aufgrund von Schneelage die
Bodenmarkierungen nicht erkennen kann?
Die Bildung der Rettungsgasse ist nicht von der Sichtbarkeit von
Bodenmarkierungen abhängig.
Wo soll ich mich aufstellen, wenn sich neben den
Fahrstreifen ungeräumter Tiefschnee befindet?
An diesen so weit wie möglich heranfahren, nicht hinein, sonst ist
ein Folgestau vorprogrammiert.
Wie kann eine Rettungsgasse in schmalen
zweistreifigen Autobahnbaustellen gebildet werden, wenn nicht genug
Platz für eine Rettungsasse ist?
Eine Rettungsgasse ist in jedem Falle zu bilden. Kann keine
ausreichend breite Rettungsgasse gebildet werden, so wird niemand
gestraft werden können. Sich annähernden Einsatzfahrzeugen muss man
aber trotzdem bestmöglich Platz machen (§ 26 Abs 5 StVO).
Was passiert, wenn ich nicht auf den Pannenstreifen
ausweichen kann, etwa auf einer Brücke oder in einem Tunnel, wo es
keinen gibt?
Eine Rettungsgasse ist in jedem Falle zu bilden. Kann keine
ausreichend breite Rettungsgasse gebildet werden, so wird niemand
gestraft werden können. Sich annähernden Einsatzfahrzeugen muss man
aber trotzdem bestmöglich Platz machen (§ 26 Abs 5 StVO).
Wie soll ich mich verhalten, wenn alle Autos vor mir
nicht die Rettungsgasse gebildet haben?
Sich nicht von der Einhaltung der Verpflichtung abhalten lassen.
Außerdem motiviert man zumindest den Folgeverkehr zum Mitmachen.
Kann man als Privater jemanden anzeigen, der sich
falsch verhält?
Ja, so wie das auch bei anderen Verkehrsübertretungen möglich ist.
Kann man bestraft werden, wenn man eine Rettungsgasse
bildet, obwohl die Voraussetzungen nicht vorliegen?
Das grundlose Befahren des Pannenstreifens oder das grundlose
Überfahren einer Randlinie oder Sperrfläche ist verboten. Auch
Fahrstreifen sollten im Grunde beibehalten werden und Leitlinien nur
beim Fahrstreifenwechsel überfahren werden. Wenn die Voraussetzungen
für die Bildung einer Rettungsgasse eindeutig nicht gegeben waren
besteht aus diesem Grund die Möglichkeit einer Strafe.
Handelt es sich beim Verstoß gegen die Pflicht zur
Bildung der Rettungsgasse um ein Vormerkdelikt?
Nein.
Welche Fahrzeuge dürfen überhaupt die Rettungsgasse
benutzen?
Einsatzfahrzeuge wie z.B. Polizei, Rettung, Feuerwehr, Fahrzeuge der
ASFINAG und des Pannendienstes wie z.B. Abschleppunternehmen, ÖAMTC,
ARBÖ (§ 46 Abs 6 StVO)
Müssen Einsatzfahrzeuge die Rettungsgasse benützen?
Einsatzfahrzeuge haben die Verpflichtung den schnellst möglichen Weg
zum Unfallort zu nehmen. Die Rettungsgasse ermöglicht in der Regel
die schnellste Zufahrt. Dennoch kann auch der Pannenstreifen, sofern
er nach der Bildung einer Rettungsgasse noch ausreichend Platz hat,
benutzt werden.
Wenn eine Rettungsgasse gebildet wurde und ein
Einsatzfahrzeug von rechts auf die Autobahn auffährt – wie kann man
diesem dann Platz machen?
Deshalb sollte man beim Stehenbleiben ausreichenden Abstand zum
Vordermann lassen, um notwendige Ausweichmanöver durchführen zu
können.
Wie soll man im einstreifigen Bereich einer
Autostraße (mit Betonleitwand) den Einsatzfahrzeugen Platz machen?
Dies richtet sich nach den örtlichen Möglichkeiten und hat nichts
mit der Rettungsgasse zu tun.
Wenn ein Mitfahrer einen Herzinfarkt hat oder einer
schwangeren Mitfahrerin die Fruchtblase platzt, darf ich dann auf
der Rettungsgasse vorfahren, um schnell ins Krankenhaus zu kommen?
Eine solche Übertretung wäre wohl mit Notstand gerechtfertigt,
sofern man im folgenden Verfahren ärztliche Bestätigungen vorlegen
kann, die die außergewöhnliche Situation plausibel machen. Hunger,
Übermüdung, Übelkeit, Heiserkeit rechtfertigen idR keinen Notstand.
Was passiert, wenn ich dem Einsatzfahrzeug in der
Rettungsgasse nachfahre?
Dieses Verhalten ist genauso strafbar wie das Nachfahren sonst (§ 26
Abs 5 StVO). Der Strafrahmen liegt bei bis zu € 2.180,--, wenn ein
(weiteres) Einsatzfahrzeug behindert wurde, sonst bei bis zu €
726,--.
Alle weiteren Informationen
zur Rettungsgasse finden Sie direkt unter
www.rettungsgasse.com
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