Kraftwagen max. 8 Sitzplätze
höchst zulässige Gesamtmasse über 3500 kg
Sonderfahrzeuge
Unbesetzte Omnibusse
21
Unterkl. C1
Kraftwagen der Klasse C
max. 7500 kg höchst zul. Gesamtmasse
18
D
Kraftwagen mind. 8 Sitzplätzen
außer Lenker
Sonderfahrzeuge
21
B+E
Kraftwagen der Klasse B mit
anderen Anhängern
als der Klasse B gezogen werden
18
C+E
Kraftwagen der Klasse C mit denen
andere
als leichte Anhänger gezogen werden
21
C1+E
Kraftwagen der Unterklasse C1 mit
denen andere
als leichte Anhänger gezogen werden sofern:
höchst zulässige Gesamtmasse des
Anhängers < Eigenmasse des Zugfahrz. und
Summe beider hz. Gm. < 12000 kg
18
D+E
Kraftwagen der Klasse D mit denen
andere
als leichte Anhänger gezogen werden