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Fragen zum Führerschein ...
(Test Fragen findest du unter Links)
Frage: Was bedeutet eigentlich
"Klasse A, B, C, D, E, F"?
Die Klasse gibt an, mit welchen
Fahrzeugen Du fahren darfst, es sind die sogenannten "Lenkberechtigungen"
Klasse A:
- Alle Motorräder und
Motorräder mit Beiwagen (ohne Gewichtsbegrenzung)
Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern, deren Eigenmasse nicht mehr als
400 kg beträgt.
Es darf auch ein leichter Anhänger gezogen werden, der nicht
breiter ist als das Zugfahrzeug.
Achtung:
Eine Lenkberechtigung der Klasse A wird erst ab dem
vollendeten 21. Lebensjahr erteilt.
Wird die Prüfung vor dem 21. Geburtstag abgelegt, so wird
die Klasse A auf Leichtmotorräder eingeschränkt
(Vorstufe A). Diese Einschränkung ist auf 2 Jahre befristet
(Stempel im Führerschein) und erlischt nach dieser Frist
automatisch. Ein "Umschreiben" oder eine zusätzliche Prüfung
- wie früher beim AL Führerschein - ist nicht mehr
notwendig!
Als Leichtmotorrad gilt ein Motorrad mit einer Motorleistung
von maximal 25 kW und höchstens 0,16 kW pro Kilogramm
Eigengewicht.
Klasse B:
- 1. Kraftwagen mit nicht
mehr als 8 Plätzen für beförderte Personen außer dem
Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 3500 kg.
2. Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern und einer Eigenmasse von mehr
als 400 kg.
3. Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und max.
11 kW Motorleistung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt
sind:
· Mindestens 5 Jahre den Klasse B Führerschein und
· Der Nachweis einer praktische Ausbildung in einer
Fahrschule
(6 Fahrstunden)
4. Ziehen von Anhängern: Mit dem Führerschein der Klasse B
dürfen auch Anhänger gezogen werden:
· "Leichte Anhänger" (bis max. 750 kg höchstes zulässiges
Gesamtgewicht)
Dabei darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers mal
2 nicht größer sein als das um 75 kg erhöhte Eigengewicht
des Zugfahrzeuges.
· "Schwere Anhänger" (über 750 kg höchstes zulässiges
Gesamtgewicht): Dafür müssen 2 Bedingungen gleichzeitig
erfüllt werden:
1. die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte von
Zugfahrzeug und Anhänger darf 3500 kg nicht überschreiten
und
2. das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf
das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Wird eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt, so benötigt
man die Lenkberechtigung für die Klasse E.
Klasse C:
- 1. Kraftwagen mit nicht
mehr als 8 Plätzen für beförderte Personen außer dem
Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 3500 kg. Der Klasse C Führerschein beinhaltet
die Klassen B, F und G.
2. Sonderkraftfahrzeuge
3. Unbesetzte Omnibusse nur unter ganz bestimmten
Voraussetzungen
4. Wird mit diesen Kraftwagen ein schwerer Anhänger (über
750 kg höchste zulässige Gesamtmasse) gezogen, so darf - wie
beim Führerschein der Klasse B - die Summe der beiden
höchsten zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und
Anhänger 3500 kg nicht überschreiten. (bei Überschreitung
benötigt man die Klasse E)
Klasse C1:
· Kraftwagen der Klasse C beschränkt auf eine höchste
zulässige Gesamtmasse von höchstens 7500 kg.
Klasse D:
- 1. Omnibusse =Kraftwagen
mit mehr als 8 Plätzen für beförderte Personen außer dem
Lenkerplatz
2. Sonderkraftfahrzeuge
Klasse E:
- Diese Klasse gibt es
sowohl für Zugfahrzeuge der Klasse B (E zu B = "kleiner E")
oder zur Klasse C und D ("großer E)
Der Führerschein der Klasse E ist in 2 Fällen notwendig:
1. Wenn die Summe der beiden höchsten zulässigen Gesamtmasse
von Zugfahrzeug und Anhänger über 3500 kg ist oder
2. Wenn die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers die
Eigenmasse des Zugfahrzeuges übersteigt.
Klasse F:
-
Zugmaschinen (Traktoren), selbstfahrende Arbeitsmaschinen, .
. jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als
50 km/h.
Es dürfen damit auch schwere Anhänger gezogen werden.
Führerschein mit
17 ?
-
Bereits nach
Deinem 16. Geburtstag kannst Du bei uns in der Fahrschule mit der Ausbildung
beginnen: Du machst den Theoriekurs und 12 Fahrstunden und bekommst darüber eine
Bestätigung. Damit kann sich dann Dein Vater, Mutter, großer Bruder, Tante,
Onkel, . . .auf der Bezirkshauptmannschaft die "Ausbildungsfahrtbewilligung"
ausstellen lassen. Es sind 2 Begleiter möglich!
- Und dann geht's los! Eure
Fahrten müßt Ihr sorgfältig in eine Liste eintragen
(Fahrtenprotokoll). Nach 1000 km meldet Ihr Euch wieder bei
uns in der Fahrschule und absolviert eine Schulung (Praxis und Theorie) Begleiter und Fahrschüler
gemeinsam mit Eurem Auto!
Nach weiteren 1000 km folgt die nächste Schulung.
Nach insgesamt 3000 km folgt dann mit unserem Fahrschulauto
die Perfektionsschulung.
- "Und wann kann ich dann
zur Prüfung antreten und endlich alleine fahren?"
Erst dann, wenn Du 17 Jahre alt geworden bist und die vorher
aufgezählten Schulungen absolviert hast.
Wie erweitere ich
auf zusätzliche Klassen?
- Auch hier schreibt der
Gesetzgeber eine vollständige Führerscheinprüfung mit
Theorie und Praxis vor. Du besuchst bei uns einen Standard-
oder einen Intensivkurs und absolvierst die gesetzlich
vorgeschriebenen Fahrstunden (4). In Spezialkursen bereiten
wir Dich auf die zusätzliche Führerscheinklasse vor.
Dann folgt die Theorieprüfung am Computer und eine Woche
später dann die praktische Prüfung.
- Ausnahme: Wenn Du bereits
seit mindestens 3 Jahren den F-Führerschein hast und
bestätigen kannst, daß Du in dieser Zeit auch schwere
Anhänger im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft gezogen
hast, entfällt die theoretische Prüfung. Es ist in diesem
Fall nur mehr eine praktische Prüfung abzulegen.
Ziehen von
Anhängern?
- Schaue bitte im
Zulassungsschein des Anhängers nach:
Wie groß ist das höchste zulässige Gesamtgewicht des
Anhängers?
- Fall 1: bis 750 kg:
Dies nennt man dann einen leichten Anhänger! Diesen Anhänger
darf man ziehen, wenn das tatsächliche Gesamtgewicht des
Anhängers mal 2 nicht größer ist als das um 75 kg erhöhte
Eigengewicht des Zugfahrzeuges.
- Fall 2: über 750 kg:
Dies nennt man dann einen schweren Anhänger! Die
Führerscheinklasse B reicht aus, wenn 2 Bedingungen erfüllt
sind: die Summe der beiden höchsten zulässigen
Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger darf maximal
3500 kg betragen und das höchste zulässige Gesamtgewicht des
Anhängers darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht
übersteigen.
- Trifft auch nur eine der
beiden Bedingungen nicht zu, so braucht man bereits den
E-Führerschein.
Wann kann ich mit
der Führerscheinausbildung beginnen?
"L-17"
- In diesem Fall kannst Du
bereits mit 16 Jahren bei uns in der Fahrschule voll starten
- Theorie und 12 Fahrstunden - bevor Du mit Deinen
Begleitern selbst auf große Fahrt gehst.
"Klasse F"
- In diesem
Fall kannst Du bereits bis 6 Monate vor Deinem 16. Geburtstag bei uns mit
der Ausbildung beginnen und nach Deinem Geburtstag und nach Abschluß des Kurses sofort die Führerscheinprüfung ablegen.
"Klasse A, B, C, E"
- Da man die
theoretische Führerscheinprüfung bereits mit 5 ½ Monate vor
dem 18 Geburtstag
ablegen kann, kannst Du schon 6 Monate vor dem 18 Geburtstag
mit der Ausbildung bei uns beginnen. Mit der praktischen
Ausbildung kannst
Du sofort beginnen. Die praktische Prüfung
kannst Du frühestens am 18. Geburtstag
ablegen.
"Klasse D - Busse"
- In diesem Fall darf die
Führerscheinprüfung erst dann abgelegt werden, wenn man 21
Jahre alt ist.
Was brauche ich
zur Anmeldung?
Erfoderliche Unterlagen:
Reisepaß (Kopie)
90 € Einschreibgebühr und 10 € Versicherung
1
Paßfoto
Meldezettel
Heiratsurkunde (bei Namensänderung)
Arztbestätigung
Erste-Hilfe-Kursbestätigung
Führerschein (wenn vorhanden bei Ergänzung)
Für weitere
Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung ... |