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Fragen zum Führerschein ...

(Test Fragen findest du unter Links)

Frage: Was bedeutet eigentlich "Klasse A, B, C, D, E, F"?

Die Klasse gibt an, mit welchen Fahrzeugen Du fahren darfst, es sind die sogenannten "Lenkberechtigungen"

Klasse A:

  • Alle Motorräder und Motorräder mit Beiwagen (ohne Gewichtsbegrenzung)
    Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern, deren Eigenmasse nicht mehr als 400 kg beträgt.
    Es darf auch ein leichter Anhänger gezogen werden, der nicht breiter ist als das Zugfahrzeug.
    Achtung:
    Eine Lenkberechtigung der Klasse A wird erst ab dem vollendeten 21. Lebensjahr erteilt.
    Wird die Prüfung vor dem 21. Geburtstag abgelegt, so wird die Klasse A auf Leichtmotorräder eingeschränkt (Vorstufe A). Diese Einschränkung ist auf 2 Jahre befristet (Stempel im Führerschein) und erlischt nach dieser Frist automatisch. Ein "Umschreiben" oder eine zusätzliche Prüfung - wie früher beim AL Führerschein - ist nicht mehr notwendig!
    Als Leichtmotorrad gilt ein Motorrad mit einer Motorleistung von maximal 25 kW und höchstens 0,16 kW pro Kilogramm Eigengewicht.

Klasse B:

  • 1. Kraftwagen mit nicht mehr als 8 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg.
    2. Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern und einer Eigenmasse von mehr als 400 kg.
    3. Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und max. 11 kW Motorleistung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    · Mindestens 5 Jahre den Klasse B Führerschein und
    · Der Nachweis einer praktische Ausbildung in einer Fahrschule
    (6 Fahrstunden)
    4. Ziehen von Anhängern: Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen auch Anhänger gezogen werden:
    · "Leichte Anhänger" (bis max. 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht)
    Dabei darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers mal 2 nicht größer sein als das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges.
    · "Schwere Anhänger" (über 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht): Dafür müssen 2 Bedingungen gleichzeitig erfüllt werden:
    1. die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger darf 3500 kg nicht überschreiten und
    2. das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
    Wird eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt, so benötigt man die Lenkberechtigung für die Klasse E.

Klasse C:

  • 1. Kraftwagen mit nicht mehr als 8 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg. Der Klasse C Führerschein beinhaltet die Klassen B, F und G.
    2. Sonderkraftfahrzeuge
    3. Unbesetzte Omnibusse nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen
    4. Wird mit diesen Kraftwagen ein schwerer Anhänger (über 750 kg höchste zulässige Gesamtmasse) gezogen, so darf - wie beim Führerschein der Klasse B - die Summe der beiden höchsten zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger 3500 kg nicht überschreiten. (bei Überschreitung benötigt man die Klasse E)
    Klasse C1:
    · Kraftwagen der Klasse C beschränkt auf eine höchste zulässige Gesamtmasse von höchstens 7500 kg.

Klasse D:

  • 1. Omnibusse =Kraftwagen mit mehr als 8 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz
    2. Sonderkraftfahrzeuge

Klasse E:

  • Diese Klasse gibt es sowohl für Zugfahrzeuge der Klasse B (E zu B = "kleiner E") oder zur Klasse C und D ("großer E)
    Der Führerschein der Klasse E ist in 2 Fällen notwendig:
    1. Wenn die Summe der beiden höchsten zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger über 3500 kg ist oder
    2. Wenn die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeuges übersteigt.

Klasse F:

  • Zugmaschinen (Traktoren), selbstfahrende Arbeitsmaschinen, . . jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h. Es dürfen damit auch schwere Anhänger gezogen werden.

Führerschein mit 17 ?

  • Bereits nach Deinem 16. Geburtstag kannst Du bei uns in der Fahrschule mit der Ausbildung beginnen: Du machst den Theoriekurs und 12 Fahrstunden und bekommst darüber eine Bestätigung. Damit kann sich dann Dein Vater, Mutter, großer Bruder, Tante, Onkel, . . .auf der Bezirkshauptmannschaft die "Ausbildungsfahrtbewilligung" ausstellen lassen. Es sind 2 Begleiter möglich! 

  • Und dann geht's los! Eure Fahrten müßt Ihr sorgfältig in eine Liste eintragen (Fahrtenprotokoll). Nach 1000 km meldet Ihr Euch wieder bei uns in der Fahrschule und absolviert eine Schulung (Praxis und Theorie) Begleiter und Fahrschüler gemeinsam mit Eurem Auto!
    Nach weiteren 1000 km folgt die nächste Schulung.
    Nach insgesamt 3000 km folgt dann mit unserem Fahrschulauto die Perfektionsschulung.
  • "Und wann kann ich dann zur Prüfung antreten und endlich alleine fahren?"
    Erst dann, wenn Du 17 Jahre alt geworden bist und die vorher aufgezählten Schulungen absolviert hast.

Wie erweitere ich auf zusätzliche Klassen?

  • Auch hier schreibt der Gesetzgeber eine vollständige Führerscheinprüfung mit Theorie und Praxis vor. Du besuchst bei uns einen Standard- oder einen Intensivkurs und absolvierst die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrstunden (4). In Spezialkursen bereiten wir Dich auf die zusätzliche Führerscheinklasse vor.
    Dann folgt die Theorieprüfung am Computer und eine Woche später dann die praktische Prüfung.
  • Ausnahme: Wenn Du bereits seit mindestens 3 Jahren den F-Führerschein hast und bestätigen kannst, daß Du in dieser Zeit auch schwere Anhänger im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft gezogen hast, entfällt die theoretische Prüfung. Es ist in diesem Fall nur mehr eine praktische Prüfung abzulegen.

Ziehen von Anhängern?

  • Schaue bitte im Zulassungsschein des Anhängers nach:
    Wie groß ist das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers?
  • Fall 1: bis 750 kg:
    Dies nennt man dann einen leichten Anhänger! Diesen Anhänger darf man ziehen, wenn das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers mal 2 nicht größer ist als das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges.
  • Fall 2: über 750 kg:
    Dies nennt man dann einen schweren Anhänger! Die Führerscheinklasse B reicht aus, wenn 2 Bedingungen erfüllt sind: die Summe der beiden höchsten zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger darf maximal 3500 kg betragen und das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
  • Trifft auch nur eine der beiden Bedingungen nicht zu, so braucht man bereits den E-Führerschein.

Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung beginnen?

"L-17"

  • In diesem Fall kannst Du bereits mit 16 Jahren bei uns in der Fahrschule voll starten - Theorie und 12 Fahrstunden - bevor Du mit Deinen Begleitern selbst auf große Fahrt gehst.

"Klasse F"

  • In diesem Fall kannst Du bereits bis 6 Monate vor Deinem 16. Geburtstag bei uns mit der Ausbildung beginnen und nach Deinem Geburtstag und nach Abschluß des Kurses sofort die Führerscheinprüfung ablegen.

"Klasse A, B, C, E"

  • Da man die theoretische Führerscheinprüfung bereits mit 5 ½ Monate vor dem 18 Geburtstag ablegen kann, kannst Du schon 6 Monate vor dem 18 Geburtstag mit der Ausbildung bei uns beginnen. Mit der praktischen Ausbildung kannst Du sofort beginnen. Die praktische Prüfung kannst Du frühestens am 18. Geburtstag ablegen.

"Klasse D - Busse"

  • In diesem Fall darf die Führerscheinprüfung erst dann abgelegt werden, wenn man 21 Jahre alt ist.

Was brauche ich zur Anmeldung?

  • Zur Anmeldung brauchst Du die untenstehenden Unterlagen.  Du kannst dich aber auch gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch informieren, bevor du dich anmelden möchtest.

Erfoderliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde (Kopie)

  • Reisepaß (Kopie)

  • 90 € Einschreibgebühr und 10 € Versicherung

  • 1 Paßfoto

  • Meldezettel

  • Heiratsurkunde (bei Namensänderung)

  • Arztbestätigung

  • Erste-Hilfe-Kursbestätigung

  • Führerschein (wenn vorhanden bei Ergänzung)

Für weitere Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung ...

 
 

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